
Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer - lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung über den Leumund eben durch den Eideshelfer zu bestätigen. Eine Sachverhaltsermittlung im Sinne eines Tatsachenbeweises fand durch den Eideshelfer nicht sta...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Eideshelfer

Eideshelfer, im alten deutschen Recht meist die Sippengenossen, die die Glaubwürdigkeit der schwurpflichtigen Partei beschworen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eideshelfer (neuzeitl. Fachwort). Entscheidendes Beweismittel des ma. Rechts war der Parteieid, der zunächst um Recht und Glaubwürdigkeit, erst später um Tatsachen geschworen wurde. Er konnte als Eineid oder mit - meist sechs - Eideshelfern abgelegt werden (s. ûbersiebnen). Aus den Eideshelfern bei ...
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Eideshelfer (Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit demselben zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden nicht nur in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wo es sich um den Nachweis eines privatrechtlichen Anspruchs han-^[folgend...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im alten deutschen Gerichtsverfahren Personen, die die Glaubwürdigkeit des Schwurpflichtigen eidlichen bezeugten.
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