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Eideshelfer

Eideshelfer Logo #42000 Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer - lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung über den Leumund eben durch den Eideshelfer zu bestätigen. Eine Sachverhaltsermittlung im Sinne eines Tatsachenbeweises fand durch den Eideshelfer nicht sta...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Eideshelfer

Eideshelfer

Eideshelfer Logo #42134Eideshelfer, im alten deutschen Recht meist die Sippengenossen, die die Glaubwürdigkeit der schwurpflichtigen Partei beschworen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Eideshelfer Logo #42173Eideshelfer (neuzeitl. Fachwort). Entscheidendes Beweismittel des ma. Rechts war der Parteieid, der zunächst um Recht und Glaubwürdigkeit, erst später um Tatsachen geschworen wurde. Er konnte als Eineid oder mit - meist sechs - Eideshelfern abgelegt werden (s. ûbersiebnen). Aus den Eideshelfern bei ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Eideshelfer Logo #42295Eideshelfer (Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit demselben zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden nicht nur in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, wo es sich um den Nachweis eines privatrechtlichen Anspruchs han-^[folgend...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eideshelfer

Eideshelfer Logo #42871im alten deutschen Gerichtsverfahren Personen, die die Glaubwürdigkeit des Schwurpflichtigen eidlichen bezeugten.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/eideshelfer
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