
Ehrlosigkeit, im Mittelalter die Minderung in der Rechtsstellung, z. B. durch nicht eheliche Abstammung, einen bestimmten Beruf, die Art der Lebensführung oder Verurteilung zu entehrenden Leibesstrafen (an »Haut und Haar«).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ehrlosigkeit (zu mhd. erlos = ehrlos, entehrt; lat. infamia). Der Rechtsbegriff bezeichnet den Verlust oder die Minderung des guten Rufes (bona fama), wie sie durch Gesetz verhängt oder nach allgmeiner Auffassung von Brauch und Sitte empfunden wurde (laesae dignitatis status). Unterschieden wurde zw...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Ehrlosigkeit , in subjektiver Beziehung der Mangel an Ehrgefühl; im objektiven Sinn die gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. Ehre).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter die Rechtsfolge bei der Begehung gemeiner Verbrechen; auch bei unehelicher Abstammung oder bestimmten Berufen.
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https://www.wissen.de//lexikon/ehrlosigkeit
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