
(lat. reservatio ] mentalis) ist der geheime Vorbehalt. Die M. ist dem Altertum unbekannt. Sie wird im kirchlichen Eherecht des Mittelalters entwickelt (X 4, 1, 26) und geht von dort in das weltliche Recht über.Kaser § 8, III; Holzhauer, H., Dogmatik und Rechtsgeschichte der Mentalreservation, FS R. Gmür, 1983, 119
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mentalreservation , Recht: geheimer Vorbehalt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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