
sind Staats-, Gemeinde- oder andere öffentliche Ämter von Korporationen und Anstalten des öffentlichen Rechts, für deren Wahrnehmung kein Entgelt oder doch nur Ersatz von Auslagen gewährt wird. Ihre Annahme ist teils obligatorisch (Schöffe), teils fakultativ (Handelsrichter). E. auf kolonialem Gebie...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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