
Ein Ehrenrecht ist im Rahmen der Standesordnung ein Standespersonen vorbehaltenes protokollarisches Recht, das meist auf Herkommen beruhte oder durch ein Privileg verliehen wurde. Es beschreibt einen äußerlichen Ausdruck ihrer bevorzugten Stellung. Dazu gehören Titel, Insignien, Ehrensitze, die namentliche Erwähnung im Kirchengebet sowie milit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenrecht
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