
Als Ehename wird der gemeinsame Familienname bezeichnet, für den sich gemäß § 1355 BGB die Ehegatten bei der Heirat entscheiden sollen. Findet keine Entscheidung statt, behält jeder Ehegatte seinen Namen (§ 1355 Abs. 1 BGB). Doppelnamen können nicht zur Ehenahmen bestimmt werden. Jeder Gatte kann aber auf Antrag seinen Geburtsnamen dem Ehena...
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