
Effestukation (mittellat., v. lat. festuca, "Halm") im ältern deutschen Recht übliche symbolische ûbergabe eines Grundstücks durch mündliche Erklärung und ûberreichung eines von demselben abgeschnittenen Spans oder Halms seitens des Verkäufers an den Käufer. An ihre Stelle trat später die gerichtliche Auflassung (s. d.).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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