
(EBITDA) Der Rohgewinn eines Wirtschaftsunternehmens vor Abzug von Schuldzinsen, Steuern, Wertverfall und Abschreibungen (Wertberichtigungen). Im Grunde genommen handelt es sich hier nicht um einen Gewinn, sondern um einen Kostendeckungsbeitrag. ...
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(EBITDA) Der Rohgewinn eines Wirtschaftsunternehmens vor Abzug von Schuldzinsen, Steuern, Wertverfall und Abschreibungen (Wertberichtigungen). Im Grunde genommen handelt es sich hier nicht um einen Gewinn, sondern um einen Kostendeckungsbeitrag. S.a. cash flow, EBIT, net profit.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=E&id=12814&page=1
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