
Abk.: BBRL. Dient der Rechtsharmonisierung auf EU-Ebene und regelt bankspe-zif. Besonderheiten bzgl. Aufstellung, Offenlegung und Prüfung der Jahresabschlüsse von Banken durch Feststellung von Abweichungen und Ergänzungen von den Vorschriften der Bilanz - und Konzernbilanzrichtlinie. Entspr. stellt die Bankbilanzrichtlinie kein eigenständige......
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