
== Beschreibung, Quelle == Screenshot vom 28.12. 2005, etwa 15:05 Uhr == Lizenz == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konvaleszenz

ist das nachträgliche Wirksamwerden eines nicht oder nicht voll wirksamen Geschäftes im römischen und gemeinen Recht.Kaser §§ 9 I 3, 27 II 1, 59 I 3a; Schanbacher, D., Die Konvaleszenz von Pfandrechten im klassischen römischen Recht, 1987
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Genesung
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https://users.ugent.be/~rvdstich/eugloss/DE/lijstk.html

= Genesung
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https://www.biologie-lexikon.de/

Konvaleszẹnz die, das Gültigwerden von (schwebend) unwirksamen Rechtsgeschäften durch Wegfall des Gültigkeitshindernisses.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Genesung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42162

Von Konvaleszenz spricht man in der Rechtswissenschaft, wenn ein (schwebend) unwirksames Rechtsgeschäft geheilt wird. Beispiel: Ein wegen § 1369 BGB schwebend unwirksamer Verkauf eines Haushaltsgegenstandes wird durch einen Ehegatten geheilt, wenn der andere Ehegatte während der Schwebezeit verstirbt und damit das Zustimmungserfodernis entfällt...
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https://www.lexexakt.de/glossar/konvaleszenz.php

Konvaleszenz (lat.), das spätere Gültigwerden an sich ungültiger Rechtsgeschäfte durch Wegfallen des entgegenstehenden Hindernisses; in der Medizin s. v. w. Rekonvaleszenz. Konvaleszieren, genesen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1927) Konvaleszenz Rekonvaleszenz.
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https://www.textlog.de/15595.html
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