
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden Rechtsetzungskompetenzen an die EU übertragen. Dennoch räumt das Bundes-Verfassungsgesetz dem österreichischen Parlament Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse in EU-Angelegenheiten ein. Nationalrat und Bundesrat müssen von den Mitgliedern der Bundesregierung un...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/E.shtml
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