
durchlaufende Posten, Einnahmen eines Betriebes, die in gleicher Höhe an einen Dritten weitergegeben werden müssen.
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Durchlaufende Posten sind dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen, d.h. die Gelder sind kein Eigentum des Unternehmens. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abgeführt werden oder auch Falschzahlungen sind durchlaufende Posten....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Durchlaufende Posten sind dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen, d.h. die Gelder sind kein Eigentum des Unternehmens. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abgeführt werden oder auch Falschzahlungen sind durchlaufende Posten....
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Einnahmen, die zur Ablieferung an einen Dritten bestimmt sind und daher zu gleich hohen Ausgaben führen. § 10 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz beschränkt den Begriff der durchlaufenden Posten auf Beträge, die ein Unternehmen in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und verausgabt ( Entgelt ).
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