[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ritterbank, plur. die -bänke, diejenige Bank, worauf die Ritter, und in weiterer Bedeutung, die Personen vom niedern Adel bey gewissen feyerlichen Gelegenheiten sitzen; da es denn auch zuweilen als ein Collectivum gebraucht wird, diese Personen selbst zu bezeichnen. So hat nicht nur der ...
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Ritterbank (adlige Bank), sonst Abteilung in manchen Kollegien, z. B. dem Reichshofrat, wo nur Adlige Platz nahmen; in Böhmen der gesamte niedere Adel im Gegensatz zum höhern Adel, der Grafen- und Fürstenbank.
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