
Die Einzelvorschriften für die Durchführung der Haushaltsordnung. Sie werden in einer nach Anhörung aller Organe von der Kommission angenommenen Verordnung festgelegt und bewirken keine Änderung der Haushaltsordnung, auf der sie beruhen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42438
Keine exakte Übereinkunft gefunden.