
nicht nachfüllbares Gefäß, das den Vorschriften des Abschnitts 6.2.4 ADR entspricht, aus Metall, Glas oder Kunststoff hergestellt ist, ein verdichtetes, verflüssigtes oder gelöstes Gas mit oder ohne einen flüssigen, pastösen oder punlverförmigen Stoff enthält und das mit einer Entnahmeeinrichtung ausgerüstet ist, die ein Ausstoßen des In...
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