Eine Teilbürgschaft ist im Schuldrecht ein Vertrag, bei dem mehrere Personen die Schulden eines Schuldners an den Gläubiger übernehmen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Jeder der Bürgen ist dann, im Gegensatz zu einer Einzelbürgschaft, nur für einen... Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/t/teilbuergschaft/