
Die einer Bank zur Verwahrung übergebenen Kundenwertpapiere können einer anderen zur Sammelverwahrung übertragen werden. Der Verwahrer darf eine Ermächtigung zur Haussammelverwahrung, Verpfändung oder Verfügung über das Eigentum nur dann erteilen, wenn er selbst vom Hinterleger die erforderlichen Ermächtigung en erhalten hat. Anders: ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/drittverwahrung-als-wertpapiersamm
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