
Von einer Drittanfechtungsklage spricht man im Verwaltungsprozessrecht, wenn jemand einen Verwaltungsakt anficht, dessen Adressat er nicht ist. Beispiel: A ist Eigentümer eines ruhig gelegenen Grundstücks mit Haus in Neudorf. Das Nachbargrundstück ist unbebaut. Als dem B dort die Baugenehmigung für eine Schlosserei erteilt wird, fürchtet A um ...
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