
Ausprägung des Naturalrabatts, bei der der Kunde nur einen Teil der bestellten Ware bezahlt. Der Rest der Ware ist gratis. Beispiel: Von zehn Flaschen Sekt sind zwei Stück Naturalrabatt. Wenn Sie also zehn Flaschen bestellen, dann werden zehn Flaschen Sekt geliefert und davon werden zwei Flaschen nicht berechnet.
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Ausprägung des Naturalrabatts, bei der nur ein Teil der bestellten Ware berechnet wird. Die Differenz zwischen gelieferter Ware (= bestellter Ware) und berechneter Ware heißt Dreingabe. Bei der Dreingabe handelt es sich immer um dasselbe Material wie das bestellte Material.
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