
Ebenso wie der Arbeitnehmer kann auch der Unternehmer außerhalb seiner privaten Wohnung eine Zweitwohnung aufgrund seiner betrieblichen Aktivitäten unterhalten. Diesen Zustand nennt man `Doppelte Haushaltsführung" - welcher zu einer Mehrbelastung des Unternehmens durch zusätzliche Fahrten, zusätzliche Verpflegung sowie Übernachtungskosten fü...
Gefunden auf
https://www.betriebsausgabe.de/doppelte-hauhaltsfuehrung-11.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.