
Dontgeschäft (franz., spr. dong-), diejenige Form des Prämiengeschäfts, bei welcher der Käufer sich vorbehält, zur Erfüllungszeit allenfalls gegen Entrichtung eines Reugeldes (Dontprämie) vom Geschäft zurückzutreten. Kaufe ich ein Papier zu 101 dont 1, so habe ich am Erfüllungstag das Recht, das Papier zu 101 zu nehmen oder gegen Zahlung ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ältere Bezeichnung für ein Börsengeschäft, von dem der Käufer gegen eine bestimmte Zahlung (Dontprämie) zurücktreten kann.
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https://www.wissen.de//lexikon/dontgeschaeft
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