
Unter einer Domizilgesellschaft versteht man im deutschen Steuerrecht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen (auch: statutarischen) Sitz im niedrig besteuerten Ausland hat und sich nicht eigenwirtschaftlich betätigt. Der Begriff der Domizilgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. == S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Domizilgesellschaft
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