
Verwaltungsorgan, dessen Mitglieder vom Bischof berufen werden. Er wirkt vornehmlich bei der Vermögensverwaltung mit und hat teils beratende, teils beschließende Funktion; letztere insoweit, als der Bischof in bestimmten Fällen an die Zustimmung des Diözesanverwaltungsrates gebunden ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Verwaltungsorgan, dessen Mitglieder vom Bischof berufen werden. Er wirkt vornehmlich bei der Vermögensverwaltung mit und hat teils beratende, teils beschließende Funktion; letztere insoweit, als der Bischof in bestimmten Fällen an die Zustimmung des Diözesanverwaltungsrates gebunden ist.
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