
Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte und der andererseits seit einigen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von einigen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen verliehen wird. == DDR == In ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Jurist
Keine exakte Übereinkunft gefunden.