[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Dingebrief, des -es, plur. die -e, unter den Handwerkern einiger Gegenden, ein schriftlicher Vertrag, besonders wenn darin eine Arbeit, oder eine Lieferung bedungen wird S. das folgende. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_665