
Differenzgeschäfte haben zwar die Lieferung von Finanzinstrumenten wie Devisen, Wertpapieren oder auch Waren zum Gegenstand, doch sind sich beide Vertragsparteien bei Vertragsabschluss einig, dass am Erfüllungstag lediglich die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem am Erfüllungstag aktuellen Preis an den gewinnenden Teil gezahlt wer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Differenzgeschäft

Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag in der - offenen oder verdeckten - Absicht geschlossen, im Zeitpunkt der Fälligkeit (Fixgeschäft) nicht wirklich zu liefern, sondern nur den Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Börsen- oder Marktpreis vom verlierenden an ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/D/Differenzgeschaeft.htm

Termingeschäft, das eigentlich durch Liefervollzug des zugrunde liegenden Instruments (Underlying) zu erfüllen wäre, tatsächlich aber von vornherein vereinbart ist, selbiges durch Zahlung eines wertentsprechenden Ausgleichsbetrages (Cash Settlement) zu erfüllen ('offenes Differenzgeschäft'...
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https://www.deifin.de/glossar

Differẹnzgeschäft, ein nur äußerlich auf die Lieferung von Waren oder Wertpapieren gerichteter Vertrag, bei dem nicht eine effektive Erfüllung erfolgen soll, sondern nur die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Börsen- oder Marktpreis am Erfüllungstag an den gewinnenden Teil...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag in der – offenen oder verdeckten – Absicht geschlossen, im Zeitpunkt der Fälligkeit (Fixgeschäft) nicht wirklich zu liefern, sondern nur den Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Börsen- oder Marktpreis vom verlierenden an den gewinnenden Teil zu zahlen, ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/D/Differenzgeschaeft.html

Allg. Geschäft, das nicht auf effektive Erfüllung abstellt, sondern bei dem nur der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Wert des zu Grunde liegenden Objekts lt. Vertrag und dem des Erfüllungstages ergibt, ausgeglichen wird; spez. im Termingeschäft : Nach § 764 BGB wird durch ein solches Geschäft eine Verbindlichkeit nicht begründet; es ist....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/differenzgeschaeft/differenzgescha

spekulatives Termingeschäft in Waren oder Wertpapieren, wobei mindestens einer der Vertragschließenden in Erwartung von Kursschwankungen keine wirkliche Lieferung bzw. Abnahme am Erfüllungstag beabsichtigt, sondern auf Gewinn der Kursdifferenz durch Abschluss eines Deckungsgeschäfts abzielt; wegen ihres Spielcharakters in Deutschland...
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https://www.wissen.de//lexikon/differenzgeschaeft
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