
Vor der 1990 in Kraft getretenen Novellierung des Börsengesetzes manchmal geltend gemachter Einwand von nicht börsentermingeschäftsfähigen Anlegern gegen Nachschußforderungen von Banken, Brokern usw., mit denen trotz fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit solche Geschäfte abgeschlossen worden sind. Nach 53 Börsengesetz waren börsenterm...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40080
Keine exakte Übereinkunft gefunden.