
Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder des außerdienstlichen Verhaltens durch Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Richter oder Notares . Bei Verdacht eines Dienstvergehens wird gegen ihn ein Disziplinarverfahren eröffnet. == Beamte == In Deutschland wird das Dienstvergehen von Beamten im Bundesbeamtengese...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvergehen

Dienstvergehen, Disziplinarrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dienstvergehen , s. v. w. Amtsvergehen; im engern und eigentlichen Sinn diejenigen Vergehen (Disziplinarvergehen) eines Beamten, welche nicht im strafrechtlichen Verfahren, sondern auf Grund der Disziplinargewalt (s. d.) im Disziplinarverfahren verfolgt und geahndet werden (s. Amtsverbrechen).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Dienststrafrecht der Beamten schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten; bei einem Ruhestandsbeamten die Verletzung des Amtsgeheimnisses und die passive Bestechung und bestimmte gegen den Staat gerichtete Handlungen.
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https://www.wissen.de//lexikon/dienstvergehen
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