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Dienstrecht

Dienstrecht Logo #42015ist das für eine Diensttätigkeit geltende Recht. Im Mittelalter gibt es für die Dienstmannen eines Herrn verschiedentlich ein besonderes, schriftlich niedergelegtes Recht (z. B. Bischof von Bamberg [1057-64], St. Maximin bei Trier, Grafen von Ahr, Erzbischof von Köln, Bischof von Basel, Grafen von Tecklenburg). In der jüngeren Neuzeit ist unte...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Dienstrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Dienstrecht, des -es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang- oder Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit S. Dienstzwang.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_637

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Dienstrecht Logo #42173Dienstrecht. Das für die Tätigkeit eines Dienstmannes (Ministerialen), seine Lebensart und Standesehre aufgestellte Recht. Schriftlich niedergelegte Dienstrechte sind: das der Limburger Klosterleute (1035), das des Bischofs von Bamberg (1057-64), das von St. Maximin bei Trier, das des Grafen von Ahr...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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