
Die `Dienstbestimmungen der Oesterreichischen Nationalbank` regeln das Rechtsverhältnis der Oesterreichischen Nationalbank zu ihren Dienstnehmern. Als Dienstnehmer gelten alle Personen, welche in einem Dienstverhältnis zur Bank stehen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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