
Dienstaufsicht bezeichnet das Aufsichts- und Weisungsrecht der höheren Behörde gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber seinen untergebenen Beamten. Sie umfasst die fachliche und rechtliche Kontrolle der Ausübung des Dienstes. Die Dienstaufsicht ist Kernaufgabe der Dienstvorgesetzten. Der Dienstaufsichtsberechtigte...
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Die Dienstaufsicht ist eine Teilaufgabe der staatlichen Schulaufsicht und stellt unter anderem eine Kontrolle von Æžmtern und Beamten, also auch von Lehrern und Schulpersonal dar. Damit bekommen Erziehungsberechtigte wie auch Schüler eine Möglichkeit, sich über das Fehlverhalten von Lehrern zu beschweren. Mit der Dienstaufsicht beendete das .....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42041

Dienstaufsicht, Aufsichts- und Weisungsbefugnis der höheren gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Dienstvorgesetzten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern. Sie umfasst die Beaufsichtigung der fachlichen Arbeit und der Art und Weise ihrer Erledigung sowie die Befugnis zur Einleitung...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Dienstaufsicht bezeichnet man das Aufsichts- Weisungsrecht der höheren Behörde gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber seinen untergebenen Beamten. Die Dienstaufsicht umfaßt, sowohl eine fachliche Kontrolle der Handlungen als auch eine Kontrolle der Art und Weise der Handlungen. Der Dienstaufsichtsberechtigte, ...
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personalrechtliche Kontroll- und Weisungsbefugnis eines staatlichen Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten (insbesondere Beamten) zur Gewährleistung dienstlicher Pflichterfüllung. Als Dienstaufsicht wird häufig auch die allgemeine organisatorische Aufsicht von Staats- und Kommunalaufsichtsbehörden über nachgeordnete Organe (Behörden und ï...
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