
Die Diözesansynode ist in der katholischen Kirche ein Beratungsorgan des Bischofs, das vom Bischof geschaffen wird, indem er Angehörige seiner Diözese zur Teilnahme einlädt. Der Bischof legt auch die Beratungsinhalte fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt. Das heißt, die Beschlüsse der Synode müssen vom Bischof erst in Kraft gesetzt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diözesansynode

Eine Diözesansynode bezeichnet die Versammlung von Priestern und gewählten Laien, um den Bischof bei seiner pastoralen Arbeit unterstützen und zu beraten. Sie wird vom Diözesanbischof einberufen, indem er Angehörige seiner Diözese zur Teilnahme einlädt. Dabei legt der Bischof auch die Beratungsinhalte fest und hat...
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/d/dioezesansynode.html
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