
Dhimma ({arS|ذمة |w= dhimma|d=ḏimma } „Schutz“, „Obhut“, „Garantie“) ist eine Institution des islamischen Rechts, das den juristischen Status nichtmuslimischer „Schutzbefohlener“ (genannt „Dhimmi“) unter islamischer Herrschaft festlegt. Die Definition von Dhimma und der juristische Umgang mit Schutzbefohlenen sind im islam...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dhimma
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