
(lat.-nlat.) 'Überwälzung'. Die Überwälzung betrifft das Verfahrensrecht. Ist eine Instanz abgeschlossen und wird gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt, so 'wandert' die Angelegenheit zu einer höheren Instanz. Folgendes Beispiel im Zivilprozess. Der Beschuldigte wird vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 2.500 EUR verurteilt. Gegen ...
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Devolutiveffekt , die mit der Einlegung eines Rechtsmittels (z. B. Berufung, Revision) verbundene Wirkung, dass über seine Zulässigkeit und Begründetheit eine höhere Instanz zu entscheiden hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Devolutiveffekt wird der Umstand bezeichnet, dass ein Rechtsmittel immer von der nächst höheren Instanz entschieden wird. Beispiel: Über eine Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil entscheidet nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht als nächst höhere Instanz.
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