
Art der Devisenarbitrage . Dient dazu, entweder eine vorhandene Schuldposition aufzulösen oder eine neue Guthabenposition zu begründen. Ausgleichsarbitrage bewirkt entweder nur einen Kauf- oder nur einen Verkaufsabschluss mit dem Ziel, eine sich aus dem Devisenhandel ergebende Fremdwährungsposition entsprechend abzudecken. Die Ausgleichsarbitra....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/devisenausgleichsarbitrage/devisen
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