
amtliche Bekanntmachungen aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie weitere Publikationen (Berichte, Kommentare, Informationen). – Gemäß §33 BBankG hat die Deutsche Bundesbank ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen; eine zusätzliche Publikation erfolgt in den “Mitteilungen der Deutsche......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/deutsche-bundesbank-veroeffentlich
Keine exakte Übereinkunft gefunden.