
Die Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach dem BBkG zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des ESZB möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung . Die Bundesbank hat die Bundesregierung in Angelegenheiten vo...
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