
Banken, die i. d. R. jährlich der Depotprüfung unterliegen, können bei geringem Umfang der von ihnen betriebenen Effekten - oder Depotgeschäft e auf schriftlichen Antrag durch die BaFin von der jährlichen Depotprüfung widerruflich freigestellt werden. Anträge von Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen über ihren zuständigen Verband.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depotpruefung-befreiung/depotpruef
Keine exakte Übereinkunft gefunden.