
Sonderpfanddepot ; Depot, in dem der Drittverwahrer Wertpapiere i. S. des Depotgesetzes verwahrt und verwaltet, die ein Hinterleger (Hinterlegung) als Sicherheit für einen ihm gewährten Kredit mit einer beschränkten Verpfändung gemäß § 12 III DepotG an den Zwischenverwahrer verpfändet und welche dieser für einen beim Drittverwahrer in...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depot-d/depot-d.htm
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