
Zustand, bei dem die Konvertibilität der Währung zwar de jure eingeführt ist ( De-jure-Konvertibilität ), de facto aber nicht (voll) gegeben ist, weil sie durch bestimmte Beschränkungen im Grenzen überschreitenden Warenverkehr - z.B. Importkontingente, Exportkontrollen - ganz oder teilw. wieder aufgehoben wird.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/de-facto-konvertibilitaet/de-facto
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