
Mit Dauerverwaltungsakt wird ein Verwaltungsakt (VA) bezeichnet, der ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis zum Entstehen bringt. Hier gelten Besonderheiten bei der Frage, ob nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage Folgen für die Rechtmäßigkeit des VA haben. Ist beim einfachen Verwaltungsakt grundsätzlich nur die zum Zeitpunkt de...
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