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Familiendiebstahl

Familiendiebstahl Logo #42000 Der Familiendiebstahl ist ein zum Antragsdelikt heruntergestufter Diebstahl. Normiert ist der Familiendiebstahl in § 247 StGB. Vom Wortlaut her werden sämtliche Formen des Diebstahls und der Unterschlagung - somit der Kernbereich der Eigentumsdelikte - erfasst. Diese im Verhältnis zu einem Angehörigen, Betreuer oder eines Vormunds gefasste Reg...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Familiendiebstahl

Familiendiebstahl

Familiendiebstahl Logo #42871Diebstahl unter Familienangehörigen; wird in der Bundesrepublik Deutschland (§ 247 StGB), in Österreich (gemäß § 166 StGB) und in der Schweiz (Art. 137 Ziff. 3 StGB) nur auf Antrag verfolgt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/familiendiebstahl
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