Dauertatbestand Bedeutung

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Dauertatbestand

Dauertatbestand Logo #42000 Bleibt etwa der Arbeitnehmer unbefugt der Arbeit fern (Selbstbeurlaubung), so entsteht mit jedem Tag seines Fernbleibens eine weitere für die Kündigung maßgebende Tatsache. Insofern beginnt die Frist des § 626 Absatz 2 BGB erst mit dem Ende dieses Dauertatbestands, also wenn der Arbeitnehmer wieder aus dem Urlaub zurückkommt. Weitere Beispiel...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Dauertatbestand
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