
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehenantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag wird die Höhe des Darlehens, die Konditionen, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen vereinbart.
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Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, welcher bei der Vergabe bzw. Aufnahme von Darlehen zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird. Ein Darlehensvertrag muss immer in Schriftform abgeschlossen werden. Außerdem muss jede Vertragspartei ein Exemplar des Darlehensvertrages ausgehändigt bekommen. D...
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Der Darlehensvertrag ist eine, im gegenwärtigen Wirtschaftsleben häufig vorkommende, Form der Kreditvergabe. Dabei handelt es sich einen schuldrechtlichen Vertrag, in dem sich ein sogenannter Darlehensgeber - regelmäßig eine Bank oder ein Kreditinstitut, mit zunehmender Häu...
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Der Darlehensvertrag oder auch das Darlehen ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber. Der Darlehensnehmer bekommt vom Darlehensgeber Geld oder eine vertretbare Sache für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch. Beim Ende der Vertragsdauer ist der Nehmer verpflichtet, das...
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Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden Allgemeine...
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Eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner bezüglich der → Auszahlung eines Darlehens, der Besicherung des gewährten Kredites und der Rückzahlungsbedingungen.
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schriftlicher Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Bestandteile: (1) Aufführung der Vertragspartner; (2) Kontonummer, unter der das Darlehen bereitgestellt und verwaltet werden soll; (3) Darlehenssumme in Ziffern und Worten; (4) Darlehensverwendungszweck; (5) Zinssatz, Auszahlungskurs, anfänglicher effektiver Jahreszins ; (6) D......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/darlehensvertrag/darlehensvertrag.
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.