
Vertrag , durch den sich eine Partei, z.B. eine Bank, zur Vergabe eines Darlehen s an die andere Partei verpflichtet. Erstere kann das Versprechen vor Hingabe des Darlehen s widerrufen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des anderen Teils wesentlich verschlechtert haben, sodass Kreditrückführung gefährdet erscheint.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/darlehensversprechen/darlehensvers
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