
Bei Kapitalgesellschaften: Einlage ohne Gewährung/Erweiterung von Gesellschafterrechten. Die Einlage erhöht nicht das Einkommen der Kapitalgesellschaft, für die leistenden Gesellschafter entstehen nachträgliche Anschaffungskosten auf die Anteile. IRC § 118 Anmerkung: Einbringungen gegen Gewährung/Erweiterung von Gesell...
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