[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Churerbe, des -n, plur. die -n, 1) Der Erbe eines Churfürstenthums, der älteste Prinz oder nächste Erbe eines Churfürsten; der Churprinz. 2) In manchen Gegenden ist der Churerbe der jüngste Erbe unter mehrern, weil er die Chur hat, d. i. das Recht, unter den Theilen der Erbschaft zu ...
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