Chirográph (griech.), eigentlich Handschrift; dann s. v. w. Schuldverschreibung, Schuldschein; daher chirographisch, was auf handschriftlicher Versicherung beruht. Ein Chirographarius (Kreditor) oder chirographarischer Gläubiger ist ein solcher, dessen Forderung sich auf eine Handschrift, einen Schuldschein, Wechsel etc. ohne Pfandrecht gründet.... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html