Chancengleicheit Bedeutung

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Chancengleicheit Logo #42834Mit Chancengleichheit wird der aus Art. 3 GG und Art. 33 Abs. 2 GG abgeleitete Grundsatz bezeichnet, dass alle Bürger bei der Bewerbung um Teilhabe an der politischen Macht, öffentliche Ämter und Leistungen gleiche Chancen haben müssen. D.h. Auswahlverfahren müssen müssen sicherstellen, dass die Auswahlentscheidung allein auf sachlichen Grün...
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