
Aktivierung einer geleasten Anlage beim Leasingnehmer in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingraten. Die geleaste Anlage ist somit nicht beim Leasinggeber sondern beim Leasingnehmer in der Bilanz ausweispflichtig. In die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Leasingnehmers fließen nicht die periodischen Leasingzahlungen, sondern die periodisc...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.